Zulassungskriterien für die Teilnahme an der BIOFACH
Alle Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich Aquakultur, müssen grundsätzlich nach einem Standard der IFOAM Family of Standards bio-zertifiziert sein.
Fisch und Meeresfrüchte aus Wildfang müssen nach einem anerkannten Standard nachhaltiger Fischerei (z.B. MSC, Friends of the Sea, etc.) zertifiziert sein. Dies gilt auch für Fischprodukte mit Bio-Zutaten.
Alle Angebote, auch aus dem Bereich Non-Food, müssen, außerdem mindestens folgende allgemeine Kriterien erfüllen:
- nach dem besten Stand der Technik umweltschonend erzeugt und verarbeitet
- ohne Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und nicht unter Einsatz aus oder von GVO gewonnener Stoffe hergestellt
- nicht radioaktiv bestrahlt
- ohne Inhaltsstoffe, die gesundheits- oder umweltschädlich sind, insbesondere, dass keine ökologisch bedenklichen Materialien für Produkt oder Verpackung (Halogenverbindungen, Formaldehyd, Bakelit, PVC) Verwendung fanden
- die Angebote sind speziell für den ökologischen Markt entwickelt
- das Unternehmen hat einen besonderen Bezug zur Bio-Branche
- die Besucher der BIOFACH sind als Zielgruppe für das Unternehmen relevant
Dienstleistungsangebote müssen mindestens den drei zuletzt genannten Punkten entsprechen.
Naturkosmetikprodukte müssen nach einem
anerkannten Standard
der BIOFACH/VIVANESS zertifiziert sein oder die
Zulassungskriterien
für nicht-zertifizierte Naturkosmetikprodukte erfüllen.
Für einzelne Produktgruppen können spezifischere Kriterien gelten.
Sollten Sie sich unsicher ob der Zulassungsfähigkeit Ihrer Produkte sein, melden Sie sich gerne bei uns.