Hinweis zu Fördermöglichkeiten: Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die nicht älter als zehn Jahre alt sind und Produktinnovationen präsentieren möchten, profitieren im Falle der Zulassung durch das BAFA von einer Förderung von bis zu 60% der Kosten ihrer Messeteilnahme: Förderung für Startups aus Deutschland.
Öffnungszeiten BIOFACH
Dienstag, 16. Februar 2027: 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, 17. Februar 2027: 09:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag, 18. Februar 2027: 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag, 19. Februar 2027: 09:00 – 17:00 Uhr
Aufbau
Samstag, 13. Februar 2027: 07:00 – 22:00 Uhr
Sonntag, 14. Februar 2027: 07:00 – 22:00 Uhr
Montag, 15. Februar 2027: 07:00 – 19:00 Uhr
Abbau
Freitag 19. Februar 2027: 17:00 – 24:00 Uhr
Samstag 20. Februar 2027: 07:00 – 22:00 Uhr
Sonntag 21. Februar 2027: 07:00 – 19:00 Uhr
Hinweise zur Abfallentsorgung
Bitte beachten Sie zusätzlich die Informationen zur Abfallentsorgung im Auf- und Abbau.
Wenn Sie sich verbindlich als ausstellende Firma anmelden, erhalten Sie unsere Marketing-Services mit unter anderem folgenden Leistungen:
Außerdem enthalten ist ein ca. halbjähriger – auch nach der Messelaufzeit aktiver – digitaler Auftritt inklusive folgender Leistungen:
Alle inkludierten Marketingleistungen sowie zusätzlich buchbare Marketingpakete finden Sie unter "Marketingleistungen".
Die NürnbergMesse GmbH zieht von Ihnen den jeweils anfallenden Betrag zur Weiterleitung an den AUMA ein.
Da es sich bei der BIOFACH um eine reine Fachmesse handelt, ist der Verkauf von Messegut am Stand nicht gestattet.
Ja, die BIOFACH ist eine reine Fachmesse, zu der ausschließlich Fachbesucherinnen und -besucher aus den Bereichen Bio-Lebensmittel, Bio-Getränke und Non-Food Bio-Produkte zugelassen sind. Die Messe ist an keinem Tag für die Öffentlichkeit zugänglich. So sichern wir die Qualität des Angebots für Besuchende und Ausstellende.
Lesen Sie mehr dazu in den Zutrittsbestimmungen und Legitimationsnachweisen.
Ja, Kinder und Jugendliche können die BIOFACH besuchen. Der Zutritt für Kinder und Jugendliche ist wie folgt geregelt:
Für Kinder ab 3 Jahren können Sie unseren kostenlosen Betreuungsservice nutzen, der sich im Raum Basel (NCC Mitte, Ebene 1), befindet. Die ausgebildeten Mitarbeitenden vor Ort kümmern sich dort während Ihres Besuches gerne um Ihre Kinder.
Bei der BIOFACH ist dies aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, da es sich um eine Lebensmittelmesse handelt. Eine Ausnahme bilden natürlich Blinden- und Assistenzhunde.
Vor Ort gibt es ausreichend Parkplätze. Unser Parkleitsystem führt Sie zu den freien Parkplätzen, die Tagesgebühr beträgt EUR 14. Parkplätze für Menschen mit Behinderung stehen in der Nähe der Eingänge bereit.
Barrierefreiheit
Das Messegelände ist für Rollstuhlfahrerinnen & Rollstuhlfahrer zugänglich. Informieren Sie sich zu den Services sowie nützliche Informationen zur Anreise für Menschen mit Behinderungen für weiterführende Informationen.
Der Ticketverkauf und die Gutscheineinlösung finden ausschließlich online statt. Bitte registrieren Sie sich hierzu in unserem Online-TicketShop und erwerben Sie Ihre Eintrittskarte vorab oder lösen Sie Ihren Gutscheincode ein. Vor Ort können keine Tickets erworben oder Gutscheine eingelöst werden.
Nach erfolgreicher Bestellung (abschließende Bestätigungsmeldung „Vielen Dank für Ihre Bestellung“) erhalten Sie Ihr e-Ticket per E-Mail. Dieses finden Sie auch in Ihrem Account unter „Meine Tickets ansehen.
In Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung BesucherService (E-Mail an den BesucherService senden oder der Telefonnummer T +49 9 11 86 06 95 95).
In vielen Ländern stehen Ihnen sowohl für den Ticketkauf als auch für Informationen zur Beantragung eines Visums die International Sales Partner der NürnbergMesse zur Verfügung.
Ja, Ihr Messeticket beinhaltet ein zusätzliches KombiTicket für den öffentlichen Nahverkehr. Dieses ermöglicht Ihnen die kostenfreie Nutzung aller VGN-Verkehrsmittel der 2. Klasse im Tarifgebiet Nürnberg-Fürth-Stein-Oberasbach-Zirndorf (Zonen 100/200), darunter U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Regionalbahn – gültig während der Messelaufzeit und nur für den Ticketinhaber. Nähere Information zu Fahrplänen etc. erhalten Sie unter www.vgn.de.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung kein teilweiser oder ganzer Abbau von Stand und Produkten möglich ist. Auch das Standpersonal darf nicht vor Ende der Messe abgezogen werden. Es ist im Sinne aller Ausstellenden, dass die gesamte Messezeit störungsfrei verläuft.
Bitte beachten Sie, dass die NürnbergMesse GmbH im Falle von Zuwiderhandlung eine Gebühr von EUR 1.200 berechnet. Zusätzlich behält die NürnbergMesse GmbH es sich vor, die ausstellende Firma, von der eine Störung durch einen verfrühten Abbau ausgeht, von der Folgeveranstaltung auszuschließen.
Das Messegelände ist für Rollstuhlfahrerinnen & Rollstuhlfahrer zugänglich. Informieren Sie sich zu den Services sowie nützliche Informationen zur Anreise für Menschen mit Behinderungen für weiterführende Informationen.