

FAQs zum Programm
Der BIOFACH Kongress findet vom 10.-13. Februar im Messezentrum (NCC Ost) statt. Darüber hinaus wird es ein Vortragsprogramm auf mehreren Bühnen in den Hallen geben.
Das Kongressprogramm gestalten Branchenakteurinnen & Branchenakteure für die Branche. Jedes Jahr im Spätsommer (spätestens Ende August) wird die Ausschreibung für das Kongressprogramm im Folgejahr veröffentlicht (Call for Ideas). Der Einsendeschluss ist dann 6-8 Wochen später. Aus der Fülle der Vorschläge wird ausgewählt und das Kongressprogramm zusammengestellt.
Kongresssprachen sind Deutsch und Englisch. Ausgewählte Beiträge werden simultan (DE/EN und EN/DE) übersetzt.
Die einzelnen Sessions dauern zwischen 45 und 75 min im BIOFACH Kongress bzw. zwischen 30 und 60 min auf den Bühnen und Sonderschauen in den Hallen.
Ausgewählte Kongressbeiträge können nach der Veranstaltung auf der digitalen Plattform der BIOFACH als Aufzeichnung angesehen werden. Der Zugang zur digitalen Plattform ist exklusiv für Messebesuchende und Ausstellende und im Ticketpreis enthalten.
Über den Call for Ideas ist jede & jeder eingeladen, konkrete Programmvorschläge für das Kongressprogramm einzureichen. Der Call for Ideas wird im August veröffentlicht. Der Einsendeschluss ist am 25. September 2025.
Über den Call for Ideas werden auch Themenvorschläge für die Bühnen der Sonderschau Bio außer Haus, der Erlebniswelt PLANETARY HEALTH, Erlebniswelt Olivenöl und zum Thema NextGen gesucht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an den Neuheitenpräsentationen oder Start-up Pitches auf der Innovation Stage wird ab September über den Online AusstellerShop möglich sein.
Die Teilnahme als Zuhörer im Kongress- und Bühnenprogramm ist für Besuchende und Ausstellende im Ticketpreis enthalten. Programmplatzierungen auf der Grundlage von Themenvorschlägen über den Call for Ideas sind kostenfrei - es fallen keine Raum- bzw. sonstigen Gebühren an. Beteiligte Sprecherinnen und Sprecher erhalten ein kostenfreies Dauerticket für die BIOFACH inkl. Parkberechtigung. Kosten für Anreise und Aufenthalt in Nürnberg sind nicht erstattungsfähig.