Wendepunkt für Bio in der AHV
Die Ernährungspolitik der Bundesregierung steht vor der ehrgeizigen Herausforderung, den ökologischen Landbau bis 2030 auf einen Anteil von 30 Prozent in Deutschland zu erhöhen. Um dies zu erreichen, muss auch die Nachfrage nach Bio-Produkten gestärkt werden. Ein bislang nur bedingt ausgeschöpftes Nachfragepotenzial wird in der Gemeinschaftsgastronomie gesehen. Der Bio-Anteil in der AHV in Deutschland liegt aktuell bei 1,3 Prozent.2 Trotz des großen Potenzials, stellt die Umstellung auf Bio viele Großküchen in der Praxis vor Herausforderungen. Höhere Kosten für Biolebensmittel, komplexe Beschaffung in ausreichenden Mengen und ein Zusatzaufwand durch die Biokontrollpflicht werden als die größten Hürden gesehen. Der bisherige Mangel an politischem Rückenwind scheint sich jedoch zu wandeln. Die jüngsten politischen Beschlüsse signalisieren Aufbruchstimmung.
Politischer Rückenwind
Anfang Oktober 2023 trat die neue Bio-AHV-Verordnung (AHVOO) in Kraft, welche den Zertifizierungsprozess und die Auslobung von Bio-Lebensmitteln mittels eines dreistufigen Labels vereinfacht: Gold für 90 bis 100 Prozent Bio, Silber für 50 bis 89 Prozent und Bronze für 20 bis 49 Prozent. Ziel der neuen Verordnung ist es, klarer, einfacher und ehrlicher zu werden. Die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln soll in der Speisekarte für mehr Bewusstsein, Akzeptanz und Wertschätzung für die Lebensmittel und deren Produktionsweisen sorgen, regionale Absatzmärkte schaffen und die Nachfrage langfristig festigen.3Zusätzlich hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Fördermöglichkeiten in der zuletzt vorgestellten Bio-Strategie 2030 verankert, die Unternehmen der AHV den Einsatz von Bio-Lebensmitteln erleichtern sollen. Die Stärkung der Bio-AHV, vor allem in Kitas, Krankenhäusern, Betriebsküchen und Seniorenwohnheimen, ist somit einer der zentralen Inhalte des Maßnahmen-Papiers. Einrichtungen können finanzielle Unterstützung bei der Beratung und Mitarbeiterschulung über die RIBE-AHV beantragen.4 Die Förderung umfasst bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. In Kitas und Schulen mit eigenen Küchen können bis zu 90 Prozent übernommen werden. Der maximale Förderbetrag liegt bei 35.000 Euro. Darüber hinaus verspricht die Bio-Strategie 2030 eine Förderung der Bio-Zertifizierungskosten in den ersten zwei Jahren.5