Unverarbeitete und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, einschließlich aus Aquakultur und Imkerei, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind, Futtermittel und Saatgut sowie eng mit der Landwirtschaft verbundene Erzeugnisse müssen aus kontrolliert biologischem Anbau oder ökologischer Wildsammlung, Bio-Zucht bzw. ökologischer Verarbeitung stammen oder für diese gestattet sein.
Zum Nachweis der Konformität muss der jeweilige Betrieb nach einem Bio-Standard der IFOAM Family of Standards oder dem am Veranstaltungsort der BIOFACH gültigen gesetzlichen Bio-Standard zertifiziert sein.
Fisch und Meeresfrüchte aus Wildfang müssen nach einem anerkannten Standard nachhaltiger Fischerei (z.B. MSC, Friends of the Sea, etc.) zertifiziert sein. Dies gilt auch für Fischprodukte mit Bio-Zutaten.
Alle Angebote, auch aus dem Bereich Non-Food, müssen, außerdem mindestens folgende allgemeine Kriterien erfüllen:
- nach dem besten Stand der Technik umweltschonend erzeugt und verarbeitet
- ohne Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und nicht unter Einsatz aus oder von GVO gewonnener Stoffe hergestellt
- nicht radioaktiv bestrahlt
- ohne Inhaltsstoffe, die gesundheits- oder umweltschädlich sind, insbesondere, dass keine ökologisch bedenklichen Materialien für Produkt oder Verpackung (Halogenverbindungen, Formaldehyd, Bakelit, PVC) Verwendung fanden
- die Angebote sind speziell für den ökologischen Markt entwickelt
- das Unternehmen hat einen besonderen Bezug zur Bio-Branche
- die Besucher der BIOFACH sind als Zielgruppe für das Unternehmen relevant
Dienstleistungsangebote müssen mindestens den drei zuletzt genannten Punkten entsprechen.
Naturkosmetikprodukte müssen nach einem anerkannten Standard der BIOFACH zertifiziert sein oder die Zulassungskriterien für nicht-zertifizierte Naturkosmetikprodukte erfüllen.
Für einzelne Produktgruppen können spezifischere Kriterien gelten.
Sollten Sie sich unsicher ob der Zulassungsfähigkeit Ihrer Produkte sein, melden Sie sich gerne bei uns.